Organisatorisches

Schritt 1

Verordnung Physiotherapie

Für die Inanspruchnahme von Physiotherapie benötigen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung zur Physiotherapie. Ich würde Ihnen empfehlen den folgendem Wortlaut zu verwenden: „10 x Physiotherapie á 45 min., 10 x Heilmassage bei Frau Seidl“. Für Prävention und  Information zur Ergonomie am Arbeitsplatz ist keine ärztliche Verordnung erforderlich, es wird aber auch kein Kostenanteil rückerstattet!

 

Verordnung Osteopathie

Auch für eine osteopathische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Es reicht der Wortlaut „ 10 x Osteopathie“. Osteopathie gilt als Privatleistung, unterliegt aber trotzdem der ärztlichen Verordnung, wie bei jeder Art von Krankenbehandlung. Manche private Zusatz- oder Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Kosten – informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung! 


Schritt 2

Chefärztliche Bewilligung für Physiotherapie

Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, muss die ärztliche Verordnung chefärztlich bewilligt werden. Dafür schicken Sie ihre Verordnung per Post, email oder Fax an ihre Krankenkasse.

 


Schritt 3

Abrechnung Physiotherapie
Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip:  Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie mit Ihrer bewilligten Verordnung und Ihrer Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Alle Unterlagen sind in der Originalform abzugeben, Kopien werden nicht anerkannt!

 

Bitte beachten Sie, dass sie die Kosten vorerst selbst übernehmen müssen – die Kassa rückerstattet erst nach vollständig bezahlter Honorarnote!

 

Manche private Zusatz- oder Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Kosten – informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei ihrer Versicherung! 

 


Terminvereinbarung

Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich telefonisch. Ich bitte Sie, Termine, die Sie nicht einhalten können bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen, da sonst die Therapie aus organisatorischen Gründen in Rechnung gestellt wird!

 

Tipp: Wenn Sie eine Operation planen oder einen Gips/Ruhigstellung erhalten haben, denken Sie auch an ihre Nachversorgung. Melden Sie sich so früh wie möglich an, um auch bald nach der ärztlichen Verordnung mit der Therapie starten zu können.