Patienteninfo

Was ist vor Therapiebeginn zu tun?

 

Ich arbeite als Wahltherapeutin ausschließlich nach ärztlicher Verordnung.

 

Ihr Haus- oder Facharzt kann diese Verordnung zur Physiotherapie ausstellen. Ich würde empfehlen, folgenden Wortlaut zu verwenden:

 

„10 x Physiotherapie a´45 min bei Frau Seidl“

 

Um einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen, muss die ärztliche Verordnung  bei manchen  Kassen chefärztlich bewilligt werden. Dafür schicken Sie ihre Verordnung per Post oder Email an ihre Krankenkasse.

 

Rückerstattung der Krankenkassen liegt bei 45 minütiger Therapie zwischen 35,- bis 44,- EUR. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Private Zusatz- oder Unfallversicherung übernehmen die verbleibende Kosten – informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!

 

Was brauche ich für den ersten Termin?

 

Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch.

 

Mitzubringen:

  • Bewilligte Verordnung 
  • Relevante ärztliche Befunde 
  • Bequeme Freizeitkleidung - Bei der Untersuchung und Behandlung kann es erforderlich sein, dass Sie sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.
  • Großes Badehandtuch

Was ist am Ende der Therapieserie zu tun?

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip:  

 

Die Bezahlung der Therapie erfolgt nach Abschluss der Therapie ausschließlich mittels Überweisung. 

Sie erhalten von mir Ihre Honorarnote, die Sie mit Ihrer bewilligten Verordnung und Ihrer Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass sie die Kosten vorerst selbst übernehmen müssen – die Krankenkasse rückerstattet erst nach vollständig bezahlter Honorarnote!

 

Therapiekosten

  

45 Min. Physiotherapie:

95,- EUR